Bereits 2009 wurden mit dem „Positionspapier zur Etablierung einer ökologischen Bauaufsicht bei Bauvorhaben an Fließgewässern" etliche Fragen zur Notwendigkeit und Umsetzbarkeit der ökologischen Bauaufsicht im Zusammenhang mit Bauvorhaben an Fließgewässern aufgeworfen und auf Basis der vorhandenen Rechtsgrundlagen und Erfahrungen beantwortet.

Das Erscheinen der mittels Erlass durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) verpflichtenden RSV 04.05.11 Umweltbauaufsicht und Umweltbaubegleitung im Februar 2015 war Anlass für die Überarbeitung des Positionspapiers. Im Zuge dieser Aktualisierung flossen auch neue Erfahrungen, neue Fragestellungen und

Nachrichten der Wiener Umweltanwaltschaft 01/2015
"umweltstadt": G'scheit leben - Smart City Wien (1-MB-PDF)