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Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte Österreichs

Die Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften sind unabhängige Einrichtungen der Bundesländer. In den meisten Bundesländern ist die Umweltanwältin/der Umweltanwalt sachlich weisungsfrei gestellt. Sie setzen ihre Fachkompetenz zur Lösung von Umweltproblemen ein und stehen damit als kompetente Partner für Politik, Verwaltung, BürgerInnen, Bürgerinitiativen, NGOs und Projektwerber zur Verfügung.

Das Leistungsspektrum der Umweltanwaltschaften Österreichs

  • Die Umweltanwaltschaften Österreichs sind die einzigen Einrichtungen, die überparteilich und frei von Weisungen die Interessen von Natur und Umwelt vertreten. Sie sind in der Lage, themenübergreifend, interdisziplinär und unbürokratisch Angelegenheiten der Umwelt- und Lebensqualität zu bearbeiten und gewährleisten den derzeitigen Standard im Natur- und Umweltschutz.
  • Aufgrund ihrer rechtlichen und strukturellen Verankerung vertreten Sie die Interessen von Natur und Umwelt aus rein fachlich-sachlicher Perspektive.
  • Auf Basis ihres gesetzlichen Auftrags nehmen sie ihre Aufgaben kompetent und objektiv wahr - ohne Rücksicht auf Mitgliederinteressen bzw. vordergründige Öffentlichkeitswirksamkeit.
  • Die Umweltanwaltschaften Österreichs haben Parteistellung in vielen umweltrelevanten Verfahren, um Natur und Umwelt eine kraftvolle unverzichtbare Stimme zu geben.
  • Sie helfen beim Verständnis von rechtlichen Rahmenbedingungen, geben Orientierung und leisten somit wertvolle „Übersetzungsarbeit“ für Gemeinden, BürgerInnen und unterschiedliche Interessensgruppen.
  • Sie sind Anlaufstelle für Umwelt- und Naturinteressierte und gehen Beschwerden und Missständen konsequent nach.
  • Die Umweltanwaltschaften Österreichs vermitteln in vielen Fällen zwischen unterschiedlichen Interessen in Bezug auf die Nutzung von Natur und Umwelt - in Einzelfällen auch mithilfe von Mediation. Hier tragen sie wesentlich zur Entlastung von Politik und Verwaltung in Konfliktsituationen bei.
  • Sie setzen ihre umfassende Kompetenz bei der Erarbeitung von Rechtsnormen und fachlichen Programmen bzw. „Good practice-Projekten“ im Bereich des Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutzes ein.
  • Sie sind Impulsgeber und Innovationsbringer zur Sicherung von Lebens- und Umweltqualität auch für nachfolgende Generationen. In diesem Zusammenhang setzen sie sich für eine Energie- und Verkehrswende ein, die Natur- und Umweltschutzinteressen als gleichwertig sieht.
  • Die Umweltanwaltschaften Österreichs treten klar und engagiert gegen überschießende Begehrlichkeiten gegenüber Natur und Umwelt auf, wobei sie auch auf andere Interessen Rücksicht nehmen. Gegründet als erkannte Notwendigkeit infolge schwerwiegender Umweltkonflikte wie etwa „Zwentendorf“ oder „Hainburg“ stellen die Umweltanwaltschaften Österreichs sicher, dass Natur- und Umwelt eine starke Vertretung im rechtlichen Gefüge sowie im öffentlichen Diskurs haben.

In Niederösterreich wurde 1985 die erste Umweltanwaltschaft eingerichtet. Danach folgten die Länder Salzburg (1987), Steiermark (1988), Oberösterreich (1990), Tirol (1990), Wien (1993) und das Burgenland (2003). In Vorarlberg wurde 1982 der „Landschaftsschutzanwalt“ eingerichtet und ab 1997 in „Naturschutzanwalt“ unbenannt. Den Naturschutzbeirat als Beratungsorgan der kärntner Landesregierung gibt es bereits seit dem Jahre 1953. Mit Landesgesetz vom 28.04.2005, LGBl Nr. 63/2005, wurde sichergestellt, dass in Kärnten der als Kollegialorgan eingerichtete Naturschutzbeirat sämtliche in Bundesgesetzen dem Umweltanwalt eingeräumten Rechte wahrzunehmen hat.

Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte tagen zweimal jährlich gemeinsam unter dem Vorsitz eines Bundeslandes. Die Tagungen dienen dem Erfahrungsaustausch und der Ausarbeitung gemeinsamer  Strategien für wichtige Umweltthemen. 

Das Leistungsspektrum der Umweltanwaltschaften zum Download