Gemeinsame Stellungnahme der Österreichischen Umweltanwaltschaften
Die Novelle dient der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU. Zusätzlich sollen einige Punkte aus dem Regierungsprogrammes 2017 - 2022 im UVP-G verankert werden. Die Österreichischen Umweltanwaltschaften bezweifeln bei einigen beabsichtigten Verfahrensänderungen den tatsächlichen Nutzen. Die Stellungnahme setzt sich auch mit den geplanten Änderungen des Anhangs 1, vor allem Gletscherschigebiete betreffend, auseinander.

Stellungahme der Umweltanwaltschaften zur UVP-G-Novelle 2018