Alles über den Naturschutzbeirat/Umweltanwalt

Der Naturschutzbeirat wurde bereits 1953 als Beratungsorgan der Kärntner Landesregierung in Naturschutzfragen eingerichtet. Seit dem Jahr 2005 hat das Kollegialorgan Naturschutzbeirat auch den gesetzlichen Auftrag, die Aufgaben eines Umweltanwaltes nach den Bundesgesetzen - und damit den Schutz der Umwelt - als Partei in den Verwaltungsverfahren wahrzunehmen.

Rechtsgrundlagen

Die Organisation ist im Kärntner Naturschutzgesetz 2002 in der geltenden Fassung geregelt, ebenso das Verfahrensrecht in Naturschutzangelegenheiten. Das Verfahrensrecht als Umweltanwalt ist in den jeweiligen Bundesgesetzen, insbesondere dem UVP-Gesetz 2000 und dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002, geregelt.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Um die Natur als Lebensgrundlage des Menschen sowie den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren natürliche Lebensräume zu schützen und zu erhalten, wurden dem Naturschutzbeirat verschiedene Anhörungsund Mitwirkungsrechte eingeräumt. Bei schwerwiegenden Eingriffen in die Natur und deren Haushalt – bspw. bei Zerstörung von Feuchtflächen oder Maßnahmen in der Alpinzone - hat er das Recht, die Bescheide zu beeinspruchen bzw. Rechtsmittel dagegen zu erheben. Darüber hinaus hat der Beirat als Umweltanwalt den Schutz der Umwelt und ihrer Schutzgüter zu überwachen und die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften in Verwaltungsverfahren – insbesondere nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - geltend zu machen.

Organisation

Die besondere Stärke des Kärntner Umweltanwaltes liegt in seiner Organisation als Kollegialorgan, damit ist die größtmögliche unabhängige Willensbildung im Gremium garantiert. In regelmäßigen Sitzungen werden Projekte, bei denen der Naturschutzbeirat/Umweltanwalt Parteistellung hat, diskutiert und beraten sowie aktuelle von Bürgern und Interessenten an die Mitglieder herangetragene Themen behandelt. In diesem Rahmen besteht auch die Möglichkeit, Informationen von Fachleuten sowie Projektwerbern einzuholen.

Die lange Tradition des Naturschutzbeirates und sein Wesen als Kollegialorgan machen ihn - gerade auch als Umweltanwalt - so wirkungsvoll und erfolgreich.

Die Naturschutzbeiräte/Umweltanwälte in Kärnten sind:

Fünf ehrenamtliche, von Naturschutzorganisationen im Lande vorgeschlagene Experten auf dem Gebiete des Natur- und Umweltschutzes sowie das zuständige Mitglied der Landesregierung.

Die ehrenamtlichen Mitglieder werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren von der Landesregierung bestellt.

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